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Superklasse

Die Superklasse ist ein Zusatzspiel zur Klassenlotterie.
Jeder, der ein Klassenlos spielt, kann teilnehmen.



Supergewinne

Mit der Superklasse können Sie

täglich € 100.000

gewinnen. Bei der großen Schlussziehung geht es sogar um

7 x € 100.000

So funktioniert's

Kreuzen Sie bei der Losbestellung einfach die "Superklasse" an!

Nach der Bestellung erhalten Sie Ihre Losbestätigung (Los-Zertifikat) und den offiziellen Gewinnplan.

Ihr Einsatz

Der Lospreis beträgt einmalig:

120für das ganze Los.


60für das halbe Los.


12für das Zehntellos.

Spielbedingungen Superklasse 198.Lotterie    Spielbedingungen Superklasse 197.Lotterie

Spielbedingungen Superklasse 198. Lotterie

Sofern für die Superklasse keine anders lautenden Regelungen angeführt sind, gelten die Spielbedingungen der 198. Klassenlotterie

1. Begriff

Die Superklasse ist eine Zusatzklasse der 198. Klassenlotterie, innerhalb der vom 13.05.2024 bis 20.10.2024 täglich EUR 100.000,- und am 21.10.20247 x EUR 100.000,- ausgespielt werden.

2. Losnummern

Die Losnummern sind ident mit jenen der 198. Klassenlotterie (1 bis 250.000). Die Ausgabe erfolgt entweder in ganzen Losen (10 Losanteile einer Losnummer), in halben Losen (5 Losanteile einer Losnummer), in Zehntellosen oder in mehreren Zehntellosen. Die Losanteile werden durch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 unterschieden. Grundsätzlich erhält der Spielteilnehmer für die Superklasse die gleiche Losnummer und Stückelung, mit welcher er an der 198. Klassenlotterie teilnimmt. Ein Recht auf Zuteilung dieser Losnummer und Stückelung für die Superklasse besteht jedoch nicht.

3. Spielkapital, Ausschüttungsquote

Das Spielkapital der Superklasse beträgt EUR 30.000.000,-. Die Ausschüttungsquote liegt bei 56 % des Umsatzes.

4. Spielvertrag, Lospreis

4.1 Teilnahmeberechtigt sind alle jene Spielteilnehmer, die mit ihren Losanteilen an der 198. Klassenlotterie teilnehmen und den Lospreis für die Superklasse gemäß Pkt. 4.2 entrichtet haben.

4.2 Der Lospreis für die Superklasse beträgt EUR 120,- für das ganze Los, demnach EUR 60,- für das halbe Los und EUR 12,- für das Zehntellos. Wird der Lospreis bis spätestens 12.05.2024 entrichtet, ist der Spielteilnehmer an sämtlichen Ziehungen der Superklasse teilnahmeberechtigt. Wird der Lospreis für die Superklasse erst nach diesem Zeitpunkt, jedoch spätestens bis zum 29.09.2024 gezahlt, ist der Spielteilnehmer - sofern auch der Lospreis für das entsprechende Klassenlos entrichtet wurde - ab dem nächstfolgenden Montags-Ziehungstag (Ausnahme: beim Kauf des Loses vom 13.5. bis 20.5.2024 mit der Ziehung vom 21.5.2024) spiel- und gewinnberechtigt. Ein Anspruch auf einen gegebenenfalls auf diese Losnummer bereits entfallenen Gewinn der Superklasse besteht nicht. Nach dem 29.9.2024 ist ein Neueinstieg in die Superklasse nicht mehr möglich. Bei Überweisungen bzw. bei Einzahlungen gilt das Datum der Aufgabe bei Bank bzw. Post.

4.3 Alle 250.000 Lose nehmen durchgehend an der Superklasse teil und können mehrmals gewinnen.

4.4 Überweisungen bzw. Einzahlungen, die nicht zur Bezahlung aller gespielten (gekauften) Lose bzw. Losanteile der Superklasse ausreichen, werden in aufsteigender Nummernreihenfolge der bestellten (gekauften) Lose bzw. Losanteile bis zum letzten voll bezahlten Losanteil angerechnet. Nicht anrechenbare Teilbeträge sind dem Spielteilnehmer gutzuschreiben.

5. Ziehungen

Die Ziehungen sind öffentlich und finden gemäß § 16 Abs. 10 Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989 in der jeweils geltenden Fassung unter Aufsicht eines öffentlichen Notars jeweils im Anschluss an die Montagsziehungen der 198. Klassenlotterie für eine Kalenderwoche im Voraus statt (Ausnahme: der Gewinn vom 20.5.2024 wird am 13.5.2024 ermittelt). Alle Gewinne werden durch Ziehung von sechsstelligen Losnummern ermittelt. Für das Ziehungsverfahren gelten die dem Finanzamt Österreich zur Kenntnis gebrachten Bestimmungen des Ziehungsablaufes der Klassenlotterie.

6. Gewinnliste

Alle Gewinne der Superklasse werden klassenweise mit der jeweiligen Gewinnliste einer Klasse verlautbart.

7. Auszahlungsfrist

Gewinnansprüche, die von Spielteilnehmern nicht innerhalb von drei Jahren nach dem letzten Ziehungstag der Superklasse geltend gemacht werden, werden von der Gesellschaft zur Gänze für die Teilnehmer an den Ausspielungen der Gesellschaft verwendet.

Quelle: http://www.win2day.at, 08.03.2024

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